BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag kritisieren Zustimmung von Hochtaunus MdBs Holger Haibach (CDU) und Dr. Stefan Ruppert (FDP) zu erneuter Kürzung des Bundesanteils an Unterkunftskosten für ALG-II-Beziehende
Die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN kritisiert die Kürzung des Bundesanteils an den Unterkunftskosten für ALG II-Beziehenden durch Union und FDP im Bundestag. "Dieser Beschluss kostet den Hochtaunuskreis € 470.000", so die finanzpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Jutta Bruns. "Im Haushalt 2010 sind Einnahmen in Höhe von 25,4% der Kosten als Bundesanteil geplant. Die Reduzierung auf 23% verschärft die finanzielle Schieflage des Hochtaunuskreises weiter."
Die vom Deutschen Landkreistag geforderte Beteiligung des Bundes in Höhe der tatsächlichen Kostenentwicklung beträgt 35,9%, das entspricht einer Erhöhung der Bundesmittel um 1,77 Mrd. Euro, was von den GRÜNEN im Bundestag beantragt wurde. Diesen Änderungsantrag, und damit zusätzliche Mittel für den Hochtaunuskreis in Höhe von ca. 2 Mio. Euro, haben Holger Haibach (CDU) und Dr. Stefan Ruppert (FDP) in namentlicher Abstimmung abgelehnt.
Noch im Jahr 2007 betrug der Bundesanteil an den Unterkunftskosten für ALG II-Beziehende 31,8%. Im Krisenjahr 2010 müssen die steigenden Kosten allein von den Kommunen getragen werden, während der Bund seinen Anteil auf 3,4 Mrd. Euro verringert. "Mitten in der Krise lassen Union und FDP die Kommunen auf den gestiegenen Kosten der Arbeitslosigkeit sitzen", stellt Ellen Enslin fest, die kommunalpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion und Mitglied im Kreistag des Hochtaunuskreises ist. "Dabei kann eine realistische Beteiligung an den tatsächlichen Kosten der Unterbringung nur eine erste Notmaßnahme zur Rettung der Gemeindefinanzen sein. Wir brauchen eine umfassende Reform, die die Finanzen der Städte und Gemeinden wieder auf eine solide Basis stellt."
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in ihrem Rettungsschirm für die Kommunen lediglich eine Erhöhung des Bundesanteils von 4% und hat den GRÜNEN Änderungsantrag im Bundestag abgelehnt. Dabei darf nicht vergessen werden, dass der jetzt beschlossene Gesetzentwurf noch vom schwarz-roten Kabinett aufgestellt wurde.




