Antrag Energie- und Klimaschutzkonzept

Der Kreisausschuss wird beauftragt,

1. alle notwendigen Voraussetzungen für einen Antrag auf Förderung eines Energie- und Klimaschutz- bzw. Teilklimaschutzkonzeptes zu veranlassen, damit fristgerecht beim Projektträger Jülich ein Antrag in 2015 gestellt werden kann.

2. eine Veranlagung im Haushaltsentwurf 2015 zu ergänzen.

3. einen Zeitplan zur Beantragung und Umsetzung aufzustellen.

4. aufbauend auf das zu erstellende Klimaschutzkonzept weitere Förderanträge der Nationalen Klimaschutzinitiative zu prüfen, die die Umsetzung von Maßnahmen ermöglichen.

Im Ausschuss für Bauen, Planung, Verkehr und Umwelt ist regelmäßig zu berichten.

Begründung:

Die Förderkriterien der Nationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung sind seit kurzem veröffentlicht. Vom 1. Januar bis zum 31. März 2015 sind diese Zuschüsse zu beantragen. Für Gebietskörperschaften, die ein Haushaltssicherungskonzept haben, gibt es sogar eine zusätzliche Förderquote. Dies eröffnet dem Hochtaunuskreis Möglichkeiten, mit Fördergeldern ein nachhaltiges Energie- und Klimaschutzkonzept aufzustellen.

Nach einem Änderungsantrag der CDU/SPD-Kreistagsfraktionen lautete der Beschluss des Kreistages wie folgt: „Der Kreisausschuss wird gebeten, im Ausschuss für Bau, Planung, Verkehr und Umwelt einen Bericht vorzulegen, wie ein Klimaschutzkonzept auf der Grundlage überörtlich relevanter Gesichtspunkte effizient und zweckmäßig erarbeitet werden kann. Hierbei sind ggf. vorhandene Klimaschutzkonzepte der Städte und Gemeinden im Hochtaunuskreis einzubeziehen; ebenso ist die Mitgliedschaft des Hochtaunuskreises im Klimabündnis zu nutzen.“

Der nachfolgende Bericht spricht von „hohen Maßstäben“ bei der Reduktion der Treibhausgas-Emissionen und „umfassenden Schritten“ im Bereich der Energieeinsparung, ohne diese zu benennen. „Erste Schritte“ zur Verwirklichung eines Klimaschutzkonzeptes seien begangen, die sich wie folgt darstellten:

„Unter Einbeziehung der für kreiseigene Gebäude zuständigen Fachbereiche, kommunaler Vertreter aus den Städten und Gemeinden und POWER e.V. wurde begonnen, Aussagen zu den bisherigen Bemühungen zu formulieren, um damit verbunden Aussagen zum Status quo machen zu können. In einem zweiten Schritt ist daran gelegen, auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen ergänzende Maßnahmen zu erarbeiten. Daraus resultierend sollte es möglich sein, ein entsprechendes energiepolitisches Leitbild zu entwerfen, um die Zielsetzung der nationalen Klimaschutzstrategie bis 2020 zu verwirklichen. Es ist darüber hinaus vorgesehen, Kontakt zur Geschäftsstelle des Klima-Bündnisses aufzunehmen, um weitere fachliche Anregungen zu erhalten.“