Übernahme der Kosten für Schülerbeförderung für Hilfeempfänger nach SGB II und SGB XII für den Besuch von weiterführenden Schulen ab Klasse 10

Der Kreistag beschloss auf Antrag der GRÜNEN folgendes:

1.

Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, die Regelungen bezüglich der Hartz-IV-Leistungen dahingehend zu verändern, dass für Kinder, deren Familien Hartz-IV-Leistungen beziehen, die Finanzierung der Fahrtkosten für den Besuch von weiterführenden Schulen ab Klasse 10 ermöglicht wird.

2.

Ausdrücklich bezugnehmend auf die Ausführungen des Landrates Ulrich Krebs in der Sitzung des Kreistages am Montag, den 20. September 2010 unter dem Punkt Fragestunde zu dem Thema Schülerbeförderungskosten wird der Kreisausschuss gebeten, für den Personenkreis der Bezieher von SGB II die Kosten der Schülerbeförderung für den Besuch der nächstgelegenen weiterführenden Schule ab Klasse 10 zu übernehmen, sofern sie von den Leistungsempfängern geltend gemacht werden und die Voraussetzungen des § 21 Abs. 6 SGBII erfüllt sind. Leistungen Dritter sind anzurechnen.

3.

Der Kreisausschuss wird zudem beauftragt, dem Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Freizeit und dem Haupt- und Finanzausschuss darzulegen, wie viele Schülerinnen und Schüler von der Problematik betroffen sind und welche Kosten entstehen werden.

Begründung:

Der Besuch weiterführender Schulen ab Klasse 10 darf dem Personenkreis der SGB II-Bezieher nicht vorenthalten werden. Der Schulbesuch mit der Möglichkeit eines guten Bildungsabschlusses bietet am ehesten Gewähr dafür, dass diese Schüler zukünftig ohne Hilfen nach dem SGB ihr Einkommen sichern können.

In der 28. Sitzung des Kreistages am Montag, den 20. September 2010, führte Landrat Ulrich Krebs aus, dass auch im Hochtaunuskreis die Kosten für die Schülerbeförderung ab Klasse 10 für SGB II- und SGB XII-Bezieher ohne Antrag übernommen werden. Dies soll durch diesen Beschluss bekräftigt werden, ebenso die Aufforderung sich beim Bundesgesetzgeber für eine Änderung der Hartz-IV-Regelungen einzusetzen.

Die Ankündigung der Bundesarbeitsministerin gegenüber dem hessischen Sozialministerium, die Übernahme überdurchschnittlicher Schülerbeförderungskosten als Leistung nach dem SGB II zu prüfen, unterstützt diesen Beschluss zusätzlich.

Unabhängig von möglichen Refinanzierungsmöglichkeiten ist es zudem wichtig, die detaillierten Auswirkungen auf den Haushalt zu kennen. Mit einem Bericht in den entsprechenden Ausschüssen ist dies gewährleistet.

Abstimmungsergebnis: Der Antrag wurde von der CDU/FDP-Koalition angenommen.