Folgender Antrag wurde am 3.09.2012 von uns Grünen eingereicht:
Der Kreistag des Hochtaunuskreises beschließt, dass die Empfehlungen der Liga der freien Wohlfahrtsverbände u.a. vom 20.Mai 2009 (als Anlage beigefügt) als Zielvorlage bei der Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen anerkannt werden. Der Kreissauschuss wird beauftragt sowohl über Abweichungen von diesen Standards und als auch über Pläne zur Erreichung der Standards im Ausschuss für Jugend, Soziales und Integration zu berichten.
Begründung:
Der Kreistag hat beschlossen, die Gemeinschaftsunterkunft in Oberursel aufzulösen. Die Probleme, die in dieser Unterkunft offensichtlich gewesen sind, sollen an anderen Orten bei anderen Unterkünften nicht wiederholt werden. Indem die Mindeststandards, die die Liga der freien Wohlfahrtsverbände, der Evangelische Regionalverband Frankfurt am Main, der Hessische Flüchtlingsrat und der Landesausländerbeirat formuliert hat, zum Ziel im Hochtaunuskreis erklärt werden, können grundlegende Probleme vermieden werden.
Beschlusstext:
Der Antrag wurde im Kreistag am 24.09.2012 beraten und es wurde folgendes beschlossen: „Der Kreistag des Hochtaunuskreises empfiehlt dem für die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen alleinig zuständigen Kreisausschuss, dass beim Abschluss von Beherbergungsverträgen je nach Unterbringungsangebot und Möglichkeit die Empfehlungen der Liga der freien Wohlfahrtsverbände vom 20.Mai 2009 berücksichtigt werden sollen.“