Bericht zu Sparmaßnahmen im Bereich Schulen und Nachmittagsbetreuung

In der Kreistagssitzung vom 19.09.2011 stellten wir folgenden Antrag:

Der Kreisausschuss wird beauftragt, einen schriftlichen Bericht über Sparmaßnahmen bei Schulen und der Nachmittagsbetreuung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport und Freizeit am 31.10.2011 zu geben.

In diesem Bericht sollen unter anderem folgende Fragen beantwortet werden:

1. Schulen

  • Welche einzelnen Sparmaßnahmen wurden im Bereich Schule eingeleitet (vollständige Liste!)?
  • Auf welcher Beschlussgrundlage des Kreistages werden Sparmaßnahmen durchgeführt?
  • Wenn nicht durch den Kreistag verabschiedet, durch wen wurden die Sparmaßnahmen auf welcher Grundlage veranlasst?
  • Betrifft das Sparprogramm nur das Budget 2011 oder auch die aus den Vorbudgets der vergangenen Jahren angesparte Rücklagen?

2. Nachmittagsbetreuung

  • Welche einzelnen Sparmaßnahmen wurden bei der Nachmittagsbetreuung eingeleitet (vollständige Liste!)?
  • Auf welcher Beschlussgrundlage des Kreistages werden Sparmaßnahmen durchgeführt?
  • Wenn nicht durch den Kreistag verabschiedet, durch wen wurden die Sparmaßnahmen auf welcher Grundlage veranlasst?
  • Wurden im Bereich Nachmittagsbetreuung Rücklagen gebildet, die jetzt vom Sparprogramm betroffen sind?

Dieser Antrag wurde begründet durch:

Das Regierungspräsidium hat in seiner Haushaltsgenehmigung Auflagen erteilt.Unterschiedliche Ausgaben werden nun nicht mehr oder nur teilweise getätigt. Es ist wichtig, einen Überblick darüber zu bekommen.

Beschluss:

Beschlossen wurde, dass aufgrund des Änderungsantrages von der SPD, der erste Satz folgendermaßen geändert wurde: „Der Kreisausschuss wird geauftragt, einen schriftlichen Bericht in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport und Freizeit zu folgenden Fragen zu geben:

Die Punkte 1. und 2. wurden übernommen und ein weiter dritter Punkt angehängt.

Dieser lautet: 3. Allgemein

– Wie wurde das Betreuungsangebot an den Grundschulen im Hochtaunuskreis umgesetzt und wie wird es weiterhin ergänzt und ausgebaut?

– Welche Schulen haben bereits Ganztagesangebote und welche Schulen haben solche Angebote beantragt?

– Inwieweit sind die Ganztagesangebote von den Einsparungen der Landesregierung betroffen?

– Ist mit weiteren Sparmaßnahmen zu rechnen?

Bericht:

Am Montag, den 5.12.2011 bekamen wir im SKSF Ausschuss die angehängte Tabelle, sowie folgende Antworten: 

Eingehend auf eine Nachfrage der Kreistagsfraktion GRÜNE, teilt Herr Landrat Ulrich Krebs mit, dass per Hausverfügung vom 16.01.2012 festgestellt wurde, dass bereits für den letzten Haushalt 2011 von der Aufsichtsbehörde strenge Auflagen erteilt wurden. Da sich die Haushaltslage nicht merklich entspannt hat und auch im Finanzplanungszeitraum 2012 mit keinem ausgeglichenen Haushalt gerechnet werden kann, ist im Zuge der Haushaltsgenehmigung mit ähnlichen Auflagen zu rechnen.

Im Vorgriff auf die Genehmigungsverfügung des Regierungspräsidenten und den Beschluss des Kreisausschusses wird dies wie im Vorjahr durch eine Haushaltssperre in Höhe von 20{3e153fa7deb2837de5f60d3074b9d98692a384583a004fd49053aa58b12d2a2e} auf alle Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die keine Pflichtleistungen im engeren Sinne sind, unterstrichen.

Des weiteren sind die Grundsätze der vorläufigen Haushaltsführung zu beachten. Dies bedeutet, dass grundsätzlich nur die Aufwendungen geleistet werden können, zu denen der Kreis- hier als Schulträger- rechtlich verpflichtet ist oder die unter Zugrundelegung strengster Maßstäbe erforderlich sind.

Für die kronkrete Umsetztung und dass Erreichen dieser Sparziele führen die Schulmanagerinnen und Schulmaanager mit den einzelnen Schulen regelmäßige Budgetgespräche. Dies dient der zeitnahen Information über die verfügbaren Mittel, vor allem aber auch der Ermittlung und der Diskussion von Einsparpotentialen. Maßnahmen zur Sicherstellung des Schulunterrichtes, zu denen der Schulträger gesetzlich verpflichtet ist, werden zeitnah umgesetzt. Der Fachbereich Schule steht hierfür den Schulen jederzeit beratend, planend und hefend zur Verfügung.

Die aus den Vorjahren erzielten Rücklagen der Schulen stehen diesen auch zukünftig im Ergebnis- wie auch im Finanzhaushalt in vollem Umfang zur Verfügung. Jedoch wurden den einzelnen Schulen seit dem Haushaltsjahr 2010 keine pauschalen Investitionsmittel mehr zur Verfügung gestellt. Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen im investiven Bereich sind aus den Sonderrücklagen der Schulen zu finanzieren und bedürfen der vorherigen Absprache mit dem Schulträger.