Die jüngsten Aussagen der AfD Fraktion Hochtaunus können nur als Drohung gegen Journalisten und Angriff auf die Pressefreiheit im Allgemeinen verstanden werden. Die unverhohlenen Vergleiche mit Vorgehensweisen der Nationalsozialisten lassen auch den Letzten erkennen, wes Geistes Kind die AfD ist und was diese sog. Alternative für die freiheitlich demokratischen Grundrechte bedeutet. Den Beitrag zurückziehen ohne sich davon zu distanzieren, sondern ihn lediglich als „taktisch ungeschickt“ zu bezeichnen zeigt erneut die typische Vorgehensweise: Zuerst in volksverhetzender Art und Weise eine plakative Aussage machen um den rechten Rand zu bedienen und sie anschließend als Missverständnis verklären um die bürgerlichen Anhänger nicht abzuschrecken.
Der ständige Rückfall in die Opferrolle nimmt groteske Züge an und zeigt Parallelen zum angeschlagenen Präsidenten Trump in seiner Kampagne gegen die freie Presse: Wenn der AfD nicht gefällt, was über sie geschrieben wird, diffamiert sie die Autoren und Herausgeber und droht mit Gewalt um einzuschüchtern. Sie beansprucht die Deutungshoheit über den Begriff Wahrheit, ohne das geringste Interesse an tatsächlichen Fakten zu haben.
Zur Beobachtung durch den Landes- und Bundesverfassungsschutz stellt sich gar nicht die Frage, ob die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden sollte, sondern nur, warum wir einen Verfassungsschutz überhaupt brauchen, wenn solch eine offensichtlich verfassungsfeindliche Organisation nicht beobachtet wird. Jürgen Frömmrich, (MdL) und innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion ergänzt: „Die Stellungnahme der AfD-Kreistagsfraktion Hochtaunus ist ein unsäglicher Angriff auf unser Grundgesetz und die darin garantierte Presse- und Meinungsfreiheit. Dies erinnert an die dunkelsten Zeiten unserer Geschichte. Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft diese Hetze und den Versuch der Einschüchterung von Journalisten zur Anklage bringt.“