Die gesetzlichen Vorgaben setzen der Arbeit von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern enge Grenzen. Wirklichkeit ist allerdings, dass selbst nach Ablauf der ersten neuen Monaten, in denen sie nicht arbeiten dürfen, auch in den folgenden Jahren meist keinen Job finden, da deutsche Arbeitssuchende und EU-Bürgerinnen und Bürger bevorzugt werden müssen und so zur jahrelangen Untätigkeit gezwungen werden.
Der Landkreis Gießen hat ein Projekt entwickelt, dass es Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ermöglicht, ein Praktikum zu absolvieren und dies innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. In Zusammenarbeit mit dem Oberhessischen Diakoniezentrum wurden Praktikumsplätze geschaffen, die es ihnen ermöglichen, Deutsch zu lernen und Kontakte zu knüpfen. Nach einer positiven Entscheidung im Asylverfahren hat für diese Asylbewerberinnen und Asylbewerber die Integration schon begonnen, andernfalls kehren sie hoffentlich gestärkt in ihre Heimat zurück.
Auf die Erfahrungen des Landkreises Gießen kann der Hochtaunuskreis zurückgreifen und selbst ein Konzept entwickeln, wie Asylbewerberinnen und Asylbewerber besser in den Hochtaunuskreis integriert werden können. Indem der Hochtaunuskreis ein solches eigenes Konzept, basierend auf den Erfahrungen anderer, entwirft und umsetzt, kann auch die Akzeptanz in der Bevölkerung gesteigert werden
Folgender Antragstext ist beschlossen worden:
Der Kreisausschuss wird gebeten, Maßnahmen vorzustellen, wie Asylbewerberinnen und Asylbewerber durch Arbeitsmöglichkeiten unterstützt und integriert werden können. Eine mögliche Zusammenarbeit mit Trägern ist dabei zu prüfen.
Die Maßnahmen sind mit geplanten Umsetzungsschritten im Ausschuss für Jugend, Soziales und Integration vorzustellen.