Satzung „über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährleistung laufender Geldleistungen“ wird beschlossen!

Zuvor wurden insgesamt 4 Änderungsanträge zur Satzung gestellt, die anschließend aufgeführt sind. 3 Stück von den GRÜNEN/FDP und einer von der CDU/SPD.

1. Änderungsantrag von GRÜNEN/FDP, „Geschwisterbonus“ (wurde abgelehnt)

Beschluss: Der Satzungsentwurf wird wie folgt geändert: In § 5 Abs. 2 wird „an mindestens zwei Werktagen“ geändert. In § 5 Abs. 2 wird „mit einer Betreuungszeit über 15.00 Uhr hinaus“ in „mit einer Betreuungszeit über 14.00 Uhr hinaus“ geändert. 

Begründung: Betreuungsmöglichkeiten an Grundschulen sind oft nicht so möglich, wie Eltern sich dies wünschen und von der Kindergartenzeit gewohnt sind. Damit möglichst viele Kinder betreut werden können, haben sich Platzsharing-Modelle in der Praxis bewährt. So erhält eine Familie zwei Tage Betreuung und eine andere drei Tage. Diese sinnvolle Möglichkeit, die es ermöglicht, möglichst viele Kinder zu betreuen, sollte durch zu enge Kriterien nicht benachteiligt werden. Zudem bieten viele Grundschulen Modelle einer Betreuung bis 14.30 Uhr an, auf die Eltern verwiesen werden, die keinen Hortplatz bekommen. auch hier sollte eine Gleichbehandlung der unterschiedlichen Module erfolgen.

Der Antrag wurde von SPD und CDU abgelehnt.

2. Änderungsantrag von GRÜNEN/FDP, „Pauschale Auszahlung der Landesförderung“ (wurde abgelehnt)

Beschluss: Die Landesförderung für Tagesmütter wird weiterhin pauschal weitergeleitet. § 10 des Satzungsentwurfes ist dementsprechend zu ändern.

Begründung: Die Landesförderung wurde bisher pauschal an die Tagesmütter ausgezahlt.Eine Abkehr von der bisherigen Praxis sollte erst nach der grundlegenden Strukturentscheidung erfolgen, da sie sonst zu einer nicht fachlich begründeten Benachteiligung der Tagesmütter führt.

Der Antrag wurde von CDU und SPD abgelehnt.

3. Änderungsantrag von GRÜNEN/FDP, „Zuschussmöglichkeit erhalten“ (wurde angenommen)

Beschluss: § 5 Abs. 4 wird gestrichen.

Begründung: Die Zuschussmöglichkeit soll bis zu einer Entscheidung über die grundlegende Struktur erhalten bleiben. Die Regelung wird eine grundlegende Änderung in der Struktur der Kindertagespflege bewirken, ohne dass grundsätzlich über eine Struktur bisher entschieden worden ist. Da aufgrund der Anhörung eine weitere Diskussion zu erwarten ist, sollten solch grundlegende Änderungen zum Nachteil der Tagesmütter zu diesem Zeitpunkt nicht getroffen werden.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

4. Änderungsantrag von CDU/SPD (wurde angenommen)

 Beschluss:

1. Im vorgelegten Satzungsentwurf wird im § 5 Abs. 4 gestrichen.

2. Der Kreisausschuss wird beauftragt, die Erfahrungen mit der geänderten Satzung bis Herbst mit den Tagespflegepersonen zu evaluieren und dem Ausschuss eine Übersicht über sich bis dahin ergebende eventuelle Anpassungen vorzulegen, die sich auch aus neuen rechtlichen Urteilen ergeben könnten.

3. Der Kreisausschuss wird beauftragt im Rahmen dieser Evaluation mit den Tagespflegepersonen auch eine pauschalierte Abrechnung erneut zu prüfen und hierzu einen Bericht vorzulegen.

4. Der Kreisausschuss wird beauftragt, die Berechnung der Sachkosten im Rahmen der Evaluation bei der Abrechnung mit den Tagespflegepersonen zu überprüfen und auch bis zum Herbst 2014 einen Bericht hierzu vorzulegen.

5. Der Kreisausschuss wird gebeten den Dialog mit den Vertretern der Tagespflegepersonen fortzuführen und sich dafür einzusetzen, dass auch die Abstimmung mit den Städten und Gemeinden und deren Einrichtungen verbessert wird.

Der Antrag wurde mit einer Enthaltung(FWG) angenommen.