Vier-Augen-Prinzip

Wir GRÜNE reichten folgenden Antag ein:

Der Kreisausschuss wird beauftragt, in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.12.2010 darzustellen, inwieweit die Verantwortung an der Nichteinhaltung des „Vier-Augen-Prinzips“ systembedingt war, welche Mechanismen in der Software OK Sozius SGB II schon immer zur Verhinderung und Erschwerung von Betrug enthalten waren und in wie weit diese im Fachbereich schon immer genutzt wurden.

Wir hatten folgende Begründung:

In einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 22.09.2010 wird der Hersteller der vom Hochtaunuskreis verwendeten Software OK Sozius SGB II mit der Aussage erwähnt, „das Fachverfahren verfüge über ein Vier-Augen-Prinzip und aufwendige Mechanismen, um Betrug zu verhindern und zu erschweren“. In den Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses am 13. September 2010 beantwortete Landrat Krebs eine Nachfrage zu diesem Thema mit der Aussage, ein Vier-Augen-Prinzip sei in dem System nicht offenkundig gewesen. Dies lässt die Frage offen, in wie weit die vorhandenen Möglichkeiten zur Betrugsvermeidung in der Sozialverwaltung tatsächlich genutzt wurden.

Ergebnis:

Der Antrag wurde vom Kreistag einstimmig beschlossen. Der Bericht wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.12.2010 vorgelegt