In der Kreistagssitzung im März 2019 lagen unterschiedliche Beschlussvorlagen zur Abstimmung vor. Einmal sollte in Usingen Grundstücke verkauft werden, mit dem Ziel, Wohnraum, auch sogenannten „bezahlbaren Wohnraum“ zu schaffen.
Auffällig war in beiden Vorlagen, dass im Beschlusstext, der ja maßgeblich ist, keine Festlegung erfolgte, was denn nun „bezahlbarer Wohnraum“ konkret bedeuten würde.
Deshalb entschied sich die GRÜNE Kreistagsfraktion in beiden Fällen mit Änderungsanträgen eine konkrete Festlegung auf eine bestimmte Netto-Kaltmiete zu erreichen.
Abgeleitet aus Aussagen in den Fachausschüssen und in den Begründungen wollte die GRÜNE Kreistagsfraktion in Usingen eine Festlegung auf 8 Euro und in Bad Homburg auf 11 Euro erreichen.
Für Usingen wurde dies mit kleinen Änderungen übernommen, in Bad Homburg allerdings lehnten die Fraktionen aus CDU und SPD selbst eine Festlegung auf maximal 12 Euro ab, schließlich seien Baukosten nicht absehbar.
„Wer sich in der Presse und noch im Kreistag dafür feiern lassen will, dass die Koalition endlich „bezahlbaren Wohnraum“ schafft, gleichzeitig aber keinerlei Festlegungen trifft und eine Definition von „bezahlbarem Wohnraum“ im Beschluss ablehnt, feiert einen Papiertiger.“, so Christina Herr. „Wenn für die SPD und die CDU nicht möglich ist, eine konkrete Festlegung zu treffen, sollten sie dies auch genau so sagen.“
Die GRÜNE Kreistagsfraktion wird nun abwarten, welche Miethöhen tatsächlich sich bei diesem konkreten Projekt verwirklichen lassen. „Mit einer Festlegung wäre klar gewesen, dass solche Wohnungen geschaffen werden, jetzt bleibt nur noch Hoffnung, aber das Grundstück ist jetzt verkauft – und damit auch die Einflussmöglichkeiten des Hochtaunuskreises.“