Bericht aus der Bundestagsfraktion

der Bundestag ist mit vollem Schwung aus der Sommerpause zurück. Die ersten Sitzungswochen waren voll mit neuen Gesetzgebungsprozessen, Beratungen und Verhandlungen. Ich möchte euch an dieser Stelle gern kurz davon berichten.

Über allem stehen wohl die schwierigen Haushaltsverhandlungen für das kommende Jahr. Wie bereits in den Medien zu vernehmen war, kommt es in unterschiedlichsten Bereichen zu teils massiven Kürzungen. Das Kabinett hat unter schwierigen Rahmenbedingungen und in Zeiten diverser Umbrüche einen Haushaltsentwurf vorgelegt. Die Bundesregierung hat sich dabei vorgenommen, die Schuldenbremse wieder einzuhalten. Die daraus resultierenden Sparvorgaben des Bundesfinanzministers treffen auch den sozialen Bereich, in welchem die Einsparungen mehr als schmerzlich sind.

Aus Grüner Sicht gäbe es Möglichkeiten, die fiskalischen Spielräume zu erweitern, insbesondere z.B. durch den überfälligen Abbau klimaschädlicher Subventionen, wie z.B. dem Dienstwagenprivileg oder der Kerosin-Subventionierung. Auch liegen Vorschläge für eine gerechtere Steuerpolitik, z.B. bei der Erbschaftssteuer, oder der verstärkten Nutzung von Investitionsgesellschaften, auf dem Tisch.

Die Koalitionsfraktionen werden in den kommenden Monaten intensiv über all diese Fragen beraten und einen Bundeshaushalt 2024 beschließen. Derzeit werten die Haushälter*innen den Regierungsentwurf genau aus und hinterfragen alle Kürzungsvorschläge und Bedarfe.

Auch zu diesen beiden Themen gab es wichtige Entscheidungen:

Entwurf für ein Konsumcannabisgesetz (KCanG)

Das Bundeskabinett hat am 16.08. den Entwurf des Konsumcannabisgesetzes beschlossen. Zu den wesentlichen Regelungen des Entwurfs gehört, dass erwachsene Menschen künftig straffrei bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und bis zu drei Pflanzen im Eigenanbau anbauen dürfen. Noch laufende Strafverfahren werden beendet. Ältere Verurteilungen aufgrund von Cannabisbesitz können nach einem Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.

Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein für eine realitätstaugliche, fortschrittliche und menschliche Drogenpolitik. Wir schaffen eine ausgewogene Balance zwischen individueller Freiheit und Gesundheits- und Jugendschutz.

Selbstbestimmung für trans, inter und nichtbinäre Menschen

Das bisher geltende sogenannte Transsexuellengesetz zwingt transgeschlechtliche und nicht-binäre Menschen, sich auf eigene Kosten von zwei Gutachter*innen als psychisch krank diagnostizieren zu lassen, um den Geschlechtseintrag zu korrigieren und die Vornamen zu ändern. Sie werden dabei mit intimsten und entwürdigenden Fragen konfrontiert. Dann entscheidet ein Gericht, ob der falsche Geschlechtseintrag berichtigt werden darf oder nicht. Alles langwierig, kostenintensiv, entwürdigend und mit ungewissem Ausgang.

Das beenden wir mit dem Selbstbestimmungsgesetz. Kernpunkt ist: Eine Korrektur des falschen Geschlechtseintrags erfolgt künftig durch Erklärung beim Standesamt. Das legt die Entscheidung über das eigene Leben dahin, wo sie hingehört: In die Hände der jeweiligen Personen. Es stärkt die persönliche Freiheit und bietet mehr Schutz für die betreffenden Menschen. Das Selbstbestimmungsgesetz ist nicht nur eine Verbesserung im Leben einer Bevölkerungsgruppe, es ist vielmehr eine Werteentscheidung: Das Versprechen unseres Grundgesetzes gilt für alle und die Würde aller Menschen ist unantastbar. Nur so werden wir unserem Anspruch gerecht, eine offene Gesellschaft zu sein. Denn Rechte von transgeschlechtlichen und nicht-binären Menschen sind Menschenrechte.

Für mich und mein Büro war vor allem das parlamentarische Verfahren zum Pflegestudiumsstärkungsgesetz (PflStudStG) prägend für die letzten Wochen. Als Berichterstatterin der Fraktion für Pflegepolitik und gelernte Pflegekraft sind mir die Inhalte dieses Gesetzes ein besonders großes Anliegen. Wie es der Name schon verrät, stärken wir die hochschulische Qualifikation der Pflege und schaffen ein duales Studium. Es wird ein wichtiger Schritt zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung getan. Dem besonders anspruchsvollen Studium mit Theorie- und Praxisanteilen (und ohne reguläre Semesterferien) tragen wir Rechnung, indem wir uns für eine durchgehende Ausbildungsvergütung einsetzen. Des Weiteren werden wir im Gesetz die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegekräfte vereinheitlichen und vereinfachen. Wir unterstützen damit die Fachkräfte, die zu uns kommen in Zeiten des allgegenwärtigen Mangels an Pflegekräften. Wie schon mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz setzen wir unser Bekenntnis zum modernen Einwanderungsland Deutschland um und sichern so Wohlstand und Versorgungssysteme in unserem Land.

Meine Rede zum Gesetz findet ihr hier: https://schulz-asche.de/2023/09/22/rede-zum-pflegestudiumstaerkungsgesetz-machen-wir-uns-auf-den-weg-den-komplexen-anspruechen-in-der-pflege-gerecht-zu-werden/

Die anstehende Krankenhausreform ist weiterhin in aller Munde. Wie bereits in meinem letzten Newsletter-Beitrag beschrieben, befinden sich viele Krankenhäuser aktuell in finanzieller und vor allem auch personeller Schieflage. Wir gehen dies aus bundespolitischer Sicht an, sind aber auch um Berücksichtigung regionaler Besonderheiten bemüht. Umso mehr freut es mich, wenn neue innovative Ideen für Problemlösungen aus der eigenen Region kommen. Entwicklungen wie die Einführung der Vier-Tage-Woche für Klinikpersonal, wie sie die Hochtaunuskliniken gerade einführen beobachte ich mit großem Interesse (https://www.hochtaunus-kliniken.de/hochtaunus-kliniken-etablieren-als-erstes-krankenhaus-bundesweit-vier-tage-woche-32723). Entlastungen für die Krankenhäuser müssen sowohl finanziell, aber vor allem auch für das Personal spürbar werden. Nur so können wir die Versorgung für Patient*innen nachhaltig verbessern.