GRÜNE Kreistagsfraktion hinterfragt grundsätzlich das Modell der kreiseigenen Gesellschaften und reicht weitere Anfrage zu der Einstellung des Geschäftsführers der Taunusdienste gGmbH ein

Der Verdacht auf Vetternwirtschaft und Postengeschacher im Landratsamt ist nicht neu. Zuletzt wurde im Prozessverlauf des letzten Betrugsprozesses gegen einen ehemaligen Kreismitarbeiter immer wieder spekuliert, dass es Einflussnahmen auf den Einstellungsprozess des entsprechenden Mitarbeiters gegeben habe. Aussagen des Angeklagten blieben damals unwidersprochen. Auf eine detaillierte Nachfrage der GRÜNEN wurde damals darauf verwiesen, dass dem Kreisausschuss keine Einflussnahme bekannt sei und in der Personalakte nichts stehen würde. „Ob es ein System der Begünstigung gibt, wissen wir GRÜNEN nicht. Man könnte jedoch auf den Gedanken kommen.“, so die GRÜNEN Fraktionsvorsitzenden Jutta Bruns und Norman Dießner, „vor allen Dingen, wenn man jetzt von der Einstellung des neuen Geschäftsführers der Taunusdienste in der Presse liest.“

Da die GRÜNE Kreistagsfraktion die Details zur Einstellung von Herrn Stork als neuen Geschäftsführer der Taunus leider nur aus Pressemitteilungen und Berichterstattung aus der Presse kennt, versuchen sie nun, den Einstellungsprozess nachzuvollziehen und haben eine weitere umfassende Anfrage gestellt, die die üblichen Kriterien detailliert abfragt. „Wir werden kann hoffentlich sehen können, ob die Einstellung den üblichen Gepflogenheiten entspricht.“ , so Jutta Bruns.

Aber zugleich ist der GRÜNEN Kreistagsfraktion bewusst, dass der Fehler im System der kreiseigenen Gesellschaften – und zwar aller und nicht nur der Taunusdienste gGmbH – liegt.

Gesellschafter der Taunusdienste gGmbH ist der Hochtaunuskreis, mithin die Person Landrat Ulrich Krebs (CDU). Der Gesellschafter ist die Gesellschafterversammlung, also die Person Ulrich Krebs (CDU. „Laut Gesellschaftervertrag ist es Aufgabe der Gesellschafterversammlung die Abberufung und die Einstellung des Geschäftsführers vorzunehmen. Der Landrat als Person entscheidet also, wer abberufen wird und wer eingestellt wird.“ so Fraktionsvorsitzende Jutta Bruns. Zugleich bestimmt der Gesellschafter, Ulrich Krebs (CDU) das Kontrollgremium, den Aufsichtsrat.

Bei den Taunusdiensten besteht der Aufsichtsrat aus dem Landrat oder jemanden, der ihn vertritt, sowie fünf weiteren Mitgliedern, die die Gesellschafterversammlung bestimmt – also Landrat Ulrich Krebs. „Laut letztem Beteiligungsbericht, ist Vorsitzender des Aufsichtsrates Erster Kreisbeigeordneter Uwe Kraft. Vielleicht hat sich dies geändert, wir GRÜNE wissen es nicht.“, so Jutta Bruns. „ Weitere Mitglieder sind Mitarbeiter der Kreisverwaltung. Das Kontrollgremium besteht also aus dem Landrat oder einem Vertreter, sowie Mitarbeitern, deren Vorgesetzter er oder sie ist. Eine Kontrollfunktion ist so unmöglich.“

„Wie auch immer der Aufsichtsrat besetzt ist: Fest steht für uns GRÜNE: Landrat stellt als Gesellschafterversammlung den Geschäftsführer ein, der Landrat benennt einen Aufsichtsrat, der als Kontrollgremium funktionieren soll nach eigenem Gusto – der Kreistag, der Kreisausschuss, mithin alle gewählten Abgeordnete haben keinen Einblick und können keine Kontrollfunktion ausüben.“, so Norman Dießner, GRÜNER Fraktionsvorsitzender. „Damit ist Tür und Tor für Postengeschachere geöffnet – nicht nur bei den Taunusdiensten gGmbH! Vermutlich ist diese Struktur der kreiseigenen Gesellschaften so gewollt – und damit auch die Möglichkeit, eigene Parteifreunde beschäftigen zu können, abseits aller Sach- und Fachkenntnis.“

„Wir GRÜNE werden uns jetzt nach dem Einstellungsprozedere erkundigen und dann die Antworten bewerten. Aber selbst, wenn dies nicht rechtlich angreifbar ist, steht für uns GRÜNE schon fest: Wenn Kreisausschuss und Kreistag kein Mitbestimmungs- oder zumindest Informationsrecht in irgendeiner Form haben, sind die Gesellschaften vollkommen abgekoppelt von demokratisch gewählten Vertretern. Wenn dies so wäre, ist dem Versorgen von Parteifreunden Tür und Tor geöffnet.“