Bericht aus der Bundestagsfraktion

der Bundestag geht nun in die Sommerpause – ich möchte die Gelegenheit nutzen, Euch in diesem Newsletter über unsere Arbeit in den letzten Wochen zu berichten. Natürlich kann ich dabei nur eine Auswahl treffen, denn wenn ich über alle Themen und Gesetzesvorhaben berichten möchte, sprengt das den Rahmen dieses Newsletters.

In der öffentlichen Diskussion sicher eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Gerne hätte ich Euch in diesem Newsletter mitgeteilt, dass wir das Gesetz, wie ursprünglich geplant, in der ersten Juliwoche verabschiedet haben. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, der Opposition mehr Zeit im Verfahren einzuräumen. Diese Entscheidung respektieren wir natürlich und so wird das GEG nun in der ersten Sitzungswoche im September beschlossen werden. Inhalt und Ziele des Heizungsgesetzes bleiben gleich: Der Einbau erneuerbarer Heizungen wird Mieter*innen und Eigentümer*innen vor steigenden Energiekosten bewahren, das Klima schützen, Wirtschaft und Handwerk stärken.

Im Gebäudebereich entstehen mehr als ein Drittel aller CO2-Emissionen in Deutschland. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen wir das drastisch reduzieren und sogar bereits in 22 Jahren auf vollständig klimaneutral bringen. Mit dem Heizungsgesetz, genauer: Gebäudeenergiegesetz, noch genauer: der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), packen wir eine Herausforderung an, die viel zu lange liegen gelassen wurde.

Mit dem GEG werden wir ab 2024 den kompletten Umstieg auf erneuerbare Wärme einleiten. Jede neu eingebaute Heizung soll künftig mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Ab 2045 wird das Heizen komplett erneuerbar sein.

In den Beratungen wurde neben der besseren Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung vor allem mehr Förderung für Menschen mit wenig Einkommen beschlossen. Wir konnten erreichen, dass der Anteil der Förderung an den Investitionskosten auf bis zu 70 Prozent erweitert wurde und Mieterinnen und Mieter durch die Deckelung der Kosten geschützt sind.

Sehr ausführlich berichtet auch das aktuelle profil:GRÜN zum Thema GEG (https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/publikationen/zeitschrift/gruene_waerme_profil-23-07.pdf).

Dies ist übrigens ein genereller Tip von mir: Wenn Ihr immer gut über die Arbeit der Bundestagsfraktion informiert sein möchtet, so könnt Ihr profil:GRÜN abonnieren und erhaltet alle 3 Monate ausführliche Infos zu unserer Arbeit im Bundestag (Newsletter bestellen (gruene-bundestag.de)

Ende Juni haben wir das Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet. Arbeitskräftemangel ist ein großes Problem unserer Zeit! Deutschland braucht deshalb mehr Einwanderung. Wir müssen uns aktiv auf dem internationalen Arbeitsmarkt bemühen, denn es gibt einen weltweiten Wettbewerb um Arbeitskräfte.

Wir Grüne im Bundestag drängen seit vielen Jahren darauf, Einwanderung nach Deutschland zum Arbeiten, Studieren und zur Ausbildung zu fördern und familienfreundlich zu gestalten. Im Juni 2023 haben wir unser Koalitionsversprechen eingelöst und setzen das modernste Einwanderungsrecht um, das Deutschland je hatte.

Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz setzen wir unser Bekenntnis zum modernen Einwanderungsland endlich auch rechtlich um, denken Familien und Geflüchtete mit und sichern Wohlstand und Sozialsysteme in unserem Land.

Den Gesetzestext findet Ihr hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/065/2006500.pdf

Und detailliertere Informationen der Bundestagfraktion zum Gesetz könnt Ihr hier nachlesen: https://www.gruene-bundestag.de/themen/integration-migration-flucht/fuer-ein-modernes-einwanderungsgesetz

Wie Ihr sicher wisst, bin ich für die Grüne Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss. Auch aus diesem Bereich gibt es einiges zu berichten. So haben wir im Mai das Gesetz zur Pflegereform (PUEG – Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) abgestimmt. Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist ein dringender erster Schritt und sicher nicht der letzte. Damit werden Angehörige entlastet, die kommunale Pflege wird gestärkt und die Quartiersarbeit im Gesetz verankert. Zudem ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Entlastung von Familien mit Kindern damit umgesetzt.

Der Koa Vertrag ist damit aber noch nicht umgesetzt: Insbesondere fehlt für die Stabilisierung der Sozialen Pflegeversicherung die steuerliche Finanzierung der pandemiebedingten Zusatzkosten, der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und die Herauslösung der Behandlungspflege sowie der Ausbildungskosten. Stattdessen werden die Beiträge erhöht, was die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich belastet, ohne die grundsätzlichen Schwachstellen der Pflegeversicherung (Stichwort: „Teilkasko) nachhaltig zu beseitigen. Die Pflegeverssicherung wird damit zum Dauerthema der nächsten Jahre.

Auf meiner Website könnt Ihr meine Rede zum Gesetz abrufen https://schulz-asche.de/2023/05/26/rede-zur-pflegereform-wichtiger-erster-schritt-mit-perspektive/ und auf der Website der Fraktion findet Ihr weitere detaillierte Infos zum Gesetz und den Gesetzestext: https://www.gruene-bundestag.de/themen/pflege/unterstuetzung-fuer-pflegende-angehoerige

Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz – ALBVVG wurde ebenfalls noch im Juni beschlossen. Kranke Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass wichtige Arzneimittel immer verfügbar sind. Aktuell gibt es zahlreiche Arzneimittel, die nicht oder nur schwer lieferbar sind.

Immer häufiger gibt es Berichte über Lieferengpässe besonders bei bestimmten, sehr wichtigen Medikamenten. Zuletzt häuften sich Beschwerden über Probleme bei der Verfügbarkeit von Fiebersäften für Kinder sowie bei Antibiotika. Insgesamt sind aktuell etwa 400 Arzneimittel teilweise nicht lieferbar. Diese Probleme wollen wir mit dem nun beschlossenen Gesetz beheben.

Mit dem Lieferengpass-Gesetz verfolgen wir das Ziel, unnötigen bürokratischen Mehraufwand für Apotheken abzubauen und die Problemlösung je nach Art der Lieferengpässe stark zu vereinfachen. Gleichzeitig erhöhen wir u.a. die Bevorratung von Medikamenten und stärken die Anreize für stabilere Lieferketten, um auch so die vielfältigen Gründe für Lieferengpässe zu minimieren und damit auch den Aufwand für die Apotheken zu reduzieren.

Den Gesetzestext findet Ihr hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006871.pdf

Weitere Informationen aus der Fraktion dazu, könnt Ihr hier nachlesen: https://www.gruene-bundestag.de/themen/gesundheit/verlaessliche-akutversorgung-von-kindern

Krankenhausreform

Unser Krankenhauswesen ist selbst zum Patienten geworden: Die Kliniken leiden sehr stark unter einem Mangel an Fachkräften. Ökonomische Zwänge stehen allzu oft in Konkurrenz zu ärztlichen und pflegerischen Erfordernissen. Die Qualität der Versorgung ist zulasten von Patienten und Personal in Gefahr. Jede fünfte Klinik steht aufgrund des bisherigen Finanzierungssystems vor der Insolvenz. Diesem Zustand konnten wir als Ampel-Koalition nicht länger zuschauen und arbeiten daher gemeinsam mit den Bundesländern als Gemeinschaftswerk an einer Reform, die natürlich auch regionale Besonderheiten berücksichtigt. Ein Verzicht auf diese Reform würde zu einem unkontrollierten Sterben insbesondere kleinerer Häuser führen und so die bedarfsgerechte Versorgung vor allem, aber nicht nur in ländlichen Räumen massiv gefährden.

Grundlage für die Reformdiskussion ist das Gutachten einer dafür eingerichteten, wissenschaftlichen Expert*innen-Kommission der Bundesregierung. Wir ersetzen Konkurrenz durch Kooperation unter den Kliniken. Das kooperative Krankenhauswesen teilt die Kliniken in drei Stufen von der Grundversorgung bis zur spezialisierten Universitätsmedizin ein – ähnlich wie bei der Versorgung mit Lebensmitteln, ist die erste Stufe der Supermarkt um die Ecke und die dritte Stufe das große nächstgelegene Einkaufszentrum. Kooperation bedeutet Arbeitsteilung, deshalb beinhaltet jede Stufe bestimmte Aufgaben und ist mit Vorgaben für Personal und Ausstattung verbunden. So wollen wir ein System der Finanzierung schaffen, das eine hohe Qualität der erbrachten Leistungen sicherstellt, Anreize zur sektorenübergreifenden Versorgung schafft, das Gesundheitspersonal entlastet und schließlich Versorgungssicherheit für die Patient*innen in Deutschland gewährleistet.

Viele Details gilt es noch gemeinsam mit den Ländern zu klären. Es ist naheliegend, dass am Ende von Verhandlungen zwischen Akteuren mit zum Teil sehr unterschiedlichen Vorstellungen immer auch ein Kompromiss steht. Eines steht aber schon jetzt fest: Wir wollen diesen Strukturwandel mit der angestrebten Krankenhausreform aktiv gestalten, um nicht weiter ein unkontrolliertes Sterben vor allem kleinerer Häuser zu riskieren. Mit der Reform heilen wir das Krankenhauswesen. Wir retten Kliniken und sorgen für die richtige Versorgung zur richtigen Zeit am richtigen Ort. Wir schaffen menschenorientierte Kliniken, in denen Patientinnen und Personal im Mittelpunkt stehen. Die Reform ist die Medizin für unser Krankenhauswesen!