Förderung der Kindertagespflege

In der Betreuung der Kinder unter drei Jahren ist die Kindertagespflege von wesentlicher Bedeutung.

Das Land Hessen fördert daher sowohl die Tagesbetreuungspersonen als auch Tagesbetreuungsvereine (Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege). Die jeweiligen Fördergelder werden durch den Jugendhilfeträger und /oder die Städte und Gemeinden beantragt und entsprechend weitergeleitet.

 Wir bitten den Kreisausschuss um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wird die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in der Kindertagespflege auch durch eigene Kreismittel gefördert?
  2. Wenn ja, in welcher Höhe und für welchen Zweck?
  3. Besteht hierzu eine verbindliche Grundlage für die Auszahlung der Fördermittel?

Die Förderung des Landes (über den Kreis) an die Tagesbetreuungspersonen erfolgt monatlich, maßgeblich ist das Alter der betreuten Kinder. Konsequenz für die Tagesbetreuungspersonen ist, dass entweder der Betreuungsvertrag in dem Monat endet, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet oder die Tagesbetreuungsperson für ihre Arbeitsleistung keine Förderung mehr erhält, wenn das Kind nicht in den Kindergarten wechselt und von ihr weiter betreut wird.

Die direkte Aufnahme in eine Kindertagesstätte ist realistisch betrachtet nicht ganzjährig garantiert. Insbesondere im II Quartal eines Jahres kommt es zu Versorgungsengpässen. Aus der Praxis heraus bleiben daher viele Kinder solange bei der Tagesbetreuungsperson, bis ein geeigneter Kindergartenplatz (zum Sommer) frei ist. Tagesbetreuungspersonen werden hierdurch allerdings in eine schwierige wirtschaftliche, aber auch emotionale Situation gebracht.

Tagesbetreuungspersonen sind aufgrund ihrer Selbstständigkeit und der laufenden Kosten auf die Zuschüsse angewiesen. Die Entscheidung, den Betreuungsvertrag seitens der Tagesbetreuungsperson zu kündigen und eine Familie in die Not der „Nichtbetreuung“ zu bringen ist auch schwierig.

  1. Nach welchen Kriterien erhält der Hochtaunuskreis die Zuschüsse des Landes?
  2. Werden diese zu 100 % an die Tagesbetreuungspersonen weitergeleitet?
  3. Welche Möglichkeiten bestehen, um Entlastung für Tagespflegepersonen zwischen dem Förderende und dem Besuch einer Kindertagesstätteneinrichtung des Kindes zu schaffen?